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Die Abnahme der Flüssiggasanlage wird nach den Technischen Regeln des DVFG G607 und G608 durchgeführt.

- Dichteprüfung nach Druckabfallmethode
- Überprüfung des Reglers
- Überprüfung der Zündsicherungen
- Überprüfung aller angeschlossenen Verbraucher auf Funktion, Brennprobe
- Sichtprüfung des Zustandes und Ablaufdatum der Gasflsche
- Vergabe der Plakette des DVFG